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Dem Benutzer wird ermöglicht, die von ihm zu einer bestimmten Zeit benutzte, vom Internet-Service-Provider zugewiesene IP-Adresse zu archivieren und somit später auf diese wichtige Verbindungsinformation zuzugreifen.
Der hierfür erforderliche Aufwand ist extrem gering. Nach erfolgreicher Einrichtung werden die IP-Adressen der in seiner Verantwortung stehenden Systeme vollautomatisch archiviert. Auf einfachste Weise besteht die Möglichkeit, in der Datenbank Recherchen nach den eigenen Verbindungsdaten durchzuführen. Im Streitfall kann ein Prozessrisiko, bei dem das Beweismittel „IP-Adresse“ von essenzieller Bedeutung ist, qualifiziert beurteilt werden. Die durch die gesetzgeberische Praxis erzwungene Vorratsdatenspeicherung wird somit für den Benutzer transparent. |